Demokratie braucht Platzhalter. Und Dich.

Demokratie lebt davon, dass Menschen sich einbringen und gemeinsam etwas bewegen. Als Fördermitglied unterstützt Du das Kollektiv Platzhalter für Demokratie und hilfst dabei, unsere partizipativen Kunstaktionen und Projekte für eine offene und vielfältige Gesellschaft möglich zu machen.

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Platzhalter für Demokratie
Von-Hazzi-Straße 28
93326 Abensberg

Oder sende uns den ausgefüllten Antrag als Scan an:
info@platzhalterfuerdemokratie.de

 

Satzung des Vereins 

"Platzhalter für Demokratie"

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Platzhalter für Demokratie“.
2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Regensburg eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“
3. Der Sitz des Vereins ist Abensberg.
4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Zweck des Vereins ist
• die Förderung von Kunst und Kultur
• Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
• künstlerische, kulturelle und bildungsorientierte Projekte
• partizipative Formate im öffentlichen Raum
• Veranstaltungen, Workshops und Diskussionsforen
• Förderung demokratischer Grundwerte
• Projekte zur gesellschaftlichen Teilhabe
4. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
3. Ehrenamtlich Tätige können Aufwandsentschädigungen im Rahmen der steuerlichen Pauschalen erhalten.

§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
2. Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Antrag per E-Mail an die Adresse info@platzhalterfueremokratie.de und die Bestätigung des Vorstands nach Abstimmung erworben.
3. Der Verein hat:
• aktive Mitglieder (mit Stimmrecht)
• fördernde Mitglieder (ohne Stimmrecht)
• Ehrenmitglieder: Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für außergewöhnliche Leistungen um den Verein ernannt. Sie sind vom Beitrag befreit bei gleichen Rechten und Pflichten ihres Mitgliedsstatus.
4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.
5. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Interessen des Vereins verstößt oder den Vereinszweck erheblich schädigt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens 14 Tage vorher schriftlich mitzuteilen

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Unterstützung des Vereins aktiv mitzuwirken und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen und Anträge zu stellen.
2. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu fördern, und, soweit es in seinen Kräften steht, die Veranstaltungen des Vereins durch seine Mitarbeit zu unterstützen.

§ 6 Beiträge
1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
2. Die Beträge werden gemäß der Beitragsordnung erhoben.

§ 7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand/die Vorständin

§ 8 Vorstand
1. Der Vorstand/die Vorständin besteht aus:
• Vorsitzenden
• stellvertretenden Vorsitzenden
• Schatzmeister/-in
2. Amtszeit:
Der Vorstand/die Vorständin wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
3. Vertretung:
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
4. Der Vorstand/die Vorständin führt die laufenden Geschäfte des Vereins und sorgt für die Umsetzung der Vereinsziele.
5. Der Vorstand/die Vorständin ist verpflichtet, die Mitglieder über die Arbeit des Vereins und die Verwendung der Vereinsmittel regelmäßig zu informieren.
6. Der Vorstand/die Vorständin ist berechtigt, bei Bedarf Arbeitsgruppen zu bilden, die ihn bei der Umsetzung der Vereinszwecke unterstützen.
7. Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollführer sowie vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstandes zu unterschreiben.
8. Die Haftung des Vorstands ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtsperiode aus, so ist durch die Mitgliederversammlung innerhalb von drei Monaten ein neues Vorstandsmitglied für die Restzeit zu wählen

§ 9 Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.
2. Eine außerordentliche Versammlung ist einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 30% der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
3. Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage vorher schriftlich oder per E-Mail.
4. Die Mitgliederversammlung entscheidet über:
• Jahresberichte
• Entlastungen
• Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
• Wahl der Kassenprüfer/-innen
• Satzungsänderungen
• Beitragsordnung,
• Auflösung des Vereins
5. Versammlungsleiter/in ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner/ihrer Verhinderung sein/e Stellvertreter/in. Sollten beide nicht anwesend sein, wird der/die Versammlungsleiter/in von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der/die Schriftführer/in nicht anwesend sein sollte, wird auch diese/r von der Mitgliederversammlung bestimmt.
6. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
7. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
8. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von Versammlungsleiter/in und Schriftführer/in zu unterschreiben ist.

§ 10 Mittelverwendung und Kassenprüfung
1. Zwei Kassenprüfer/-innen werden für zwei Jahre gewählt.
2. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören.
3. Sie prüfen die Buchführung und berichten der Mitgliederversammlung.
4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
5. Bei Bedarf kann der Verein Spenden und Fördermittel von öffentlichen und privaten Institutionen annehmen, sofern diese im Einklang mit den Zielen des Vereins stehen.

§ 11 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Bündnis Bunte Hallertau e.V., Mitterweg 8, 84048 Mainburg, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche <Zwecke zu verwenden hat.
3. Beschluss über die Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung des Vereins darf erst nach
Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

§ 12 Inkrafttreten
Die vorstehende Satzung wurde in der Gründerversammlung vom 22.06.2026 beschlossen und tritt mit der Gründung des Vereins und der Anerkennung durch das zuständige Amtsgericht in Kraft.

 

Nahaufnahme eines Hemds mit einer Brusttasche, an der ein runder Button mit der Aufschrift 'PLATZ HALTER FÜR DEMOKRATIE' befestigt ist

Platzhalter für Demokratie, 
Vielfalt und Toleranz

Haltung zeigen. Vielfalt feiern. Demokratie leben.

„Nie wieder!“ – Dieser Appell der Überlebenden der Shoah ist mehr als ein Satz: Er ist eine Verpflichtung, aktiv für eine Gesellschaft einzutreten, in der Hass, Hetze und Menschenverachtung keinen Platz haben.

Das Kollektiv „Platzhalter für Demokratie, Vielfalt und Toleranz“ wurde gegründet, um diesen Werten Ausdruck zu verleihen. Entstanden als Reaktion auf gesellschaftliche Entwicklungen, die Intoleranz fördern, setzt das Kollektiv ein klares Zeichen für Respekt, Miteinander und demokratisches Handeln – sichtbar und erfahrbar, besonders durch Kunst und Kultur im öffentlichen Raum.

Unsere Mission

Wir verbinden künstlerische Projekte, Kultur und Engagement, um Demokratie erlebbar zu machen. Dabei schaffen wir Räume für Begegnung, Austausch und Mitwirkung – für Menschen aller Generationen und Hintergründe.

Schwerpunkte:

• Demokratie, Vielfalt und Toleranz sichtbar machen

• Politische Bildung durch partizipative Kunst- und Kulturformate

• Gemeinschaft stärken und Dialog fördern

Mitmachen

Jede*r kann Teil des Kollektivs werden: durch Teilnahme an Projekten, Mitwirken bei Veranstaltungen oder das Teilen unserer Werte. Gemeinsam zeigen wir Haltung – für eine Gesellschaft, die Vielfalt feiert und Intoleranz keinen Raum gibt.

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